Das seit 1.1.2008 gültige Unterhaltsrecht im Spiegel der Presse: vor den Altar nur noch mit Ehevertrag

Vor allem für geschiedene Mütter hält das seit 1.1.2008 gültige Unterhaltsrecht Konsequenzen und Turbulenzen bereit. So meint die Ausgabe 3/2008 des "Spiegel" auf einer Doppelseite "kein Cent mehr für die Ex - eine Prozesswelle rollt auf die Gerichte zu. Das neue Unterhaltsrecht gilt auch für geschiedene Paare. Viele Männer wollen sich nun ihrer alten Verpflichtungen entledigen"
"Focus" widmet die Ausgabe 5/2008 vom 28.1. dem neuen Unterhaltsrecht und titelt "Null Euro für die Ex-Frau ? - Juristen sprechen von einer Revolution" und berichtet auf 12 Seiten ebenfalls über die Tendenz, seitherige Unterhaltsvereinbarungen anzufechten.
Die für das neue Gesetz verantwortliche Justizministerin Zypries empfiehlt zukünftigen Ehefrauen
"nur noch mit Ehevertrag". Dieser Empfehlung schließen sich zahlreiche Artikel an, so der heutige Leitartikel der "Stuttgarter Nachrichten". Er rät: "verlieben, verloben, verhandeln".
"Ein Grund mehr, nicht zu heiraten" war die Überschrift derselben Zeitung am 17.1. über einen Bericht auf Seite 3.

Aktuelles 30. Januar 2008

Ferien für Alleinerziehende in der "Wertacher Mühle" im Allgäu

kurz vor den Faschingstagen legt die "Wertacher Mühle" ihre Preiseliste 2008 vor.
Preisliste, Ferienbilder und sonstiges ist anzuschauen unter www.allgaeu.org/Wertacher.Muehle.

Die "Wertacher Mühle" bietet seit Jahren familienfreundliche ländliche Ferien für Alleinerziehende und ihre Kinder an.

Aktuelles 24. Januar 2008

Landesfamilienpass 2008 beantragen

den Landesfamilienpass 2008 erhalten alle Alleinerziehenden, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben. Der Pass, der kostenlosen oder ermäßigten Eintritt
zu Denkmälern, Burgen und Schlössern und auch zur Wilhelma ermöglicht, ist beim Bürger(meister-)
amt des Wohnorts zu beantragen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch nach Familienpässen /-cards
oder sonstigen Vergünstigungen gefragt werden, die die Kommunen für ihre Einwohner bereithalten

Aktuelles 17. Januar 2008

100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe - Alleinerziehende sind in hohem Maße betroffen

100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe –
Rechtserlangung für Bedürftige soll erschwert werden

Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der
Bundestag ein Gesetz zur „Begrenzung der Prozesskostenhilfe“
abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die
Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu
hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen
zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die
Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am
nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
lehnt diesen Gesetzentwurf ab.

„Eine rein fiskalische Begründung, eine sozial unausgewogene
Gebührenordnung und ein Maßstab, der eine gewisse Borniertheit
vermuten lässt“ so bewertet Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende und
Fachanwältin für Familienrecht, den Gesetzentwurf.

Das Vorhaben beinhaltet einen neuen Ablehnungsgrund: Ein Antrag kann
dann abgelehnt werden, wenn jemand, der keine PKH benötigt, kein
Verfahren anstreben würde. Dies setzt voraus, dass die Lebenssituation
vermögender und einkommensarmer Personen vergleichbar ist. „Wer
annimmt, eine Rechtsverfolgung sei dann mutwillig, wenn eine vermögende
Partei keinen Prozess anstreben würde, stellt die Verhältnisse auf den
Kopf. Es liegt doch auf der Hand, dass 300 Euro für jemanden mit hohem
Einkommen etwas anderes sind, als für jemanden, der auf Hartz-IV-Niveau
lebt“ so Edith Schwab weiter.

72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen.
Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß
betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen,
müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn
sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung,
schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein
Existenzminimum zu sichern.

Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November
2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.

Berlin, 15. Januar 2008

Aktuelles 17. Januar 2008

Dossier "Alleinerziehende - vom Staat im Stich gelassen" in der aktuellen Ausgabe von "BRIGITTE"

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift BRIGITTE enthält ein Dossier "Alleinerziehende".
10 allein erziehende Frauen berichten über ihre Lebenssituation.
Das Dossier ist teilweise auch einzusehen unter www.brigitte.de.
Das Dossier ist bereits jetzt "meist aufgerufener Artikel".
Enthalten ist auch ein Protestbrief an Familienministerin von der Leyen.
Der VAMV Landesverband ruft dazu auf, diesen auszudrucken und abzusenden -
gern auch mit persönlichen Anmerkungen versehen

Aktuelles 17. Januar 2008