Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und die Zeitschrift ELTERN gaben gemeinsam eine
Untersuchung in Auftrag: Übersicht über die bundesweiten KiTa-Gebühren.
Über die in den Bundesländern und Nachbarstädten höchst unterschiedlichen Gebühren können sich Eltern nun informieren unter
http://www.eltern.de/Kindergarten/Erziehung/Kita-ranking.html
Fazit "gerecht ist anders…"
wichtig der Hinweis vor allem an Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen aber hohen Gebühren:
bitte unbedingt am Wohnort überprüfen lassen, ob die individuell zumutbare Belastung durch Elternbeiträge gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII überschritten ist. Ergibt die Prüfung durch das zuständige Jugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) die Unzumutbarkeit, soll der Elternbeitrag auf Antrag hin ganz oder teilweise erlassen werden
die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. weist den vor Ostern im Bundeskabinett behandelten Referentenentwurf zur Reform des Kinderzuschlags als unzureichend zurück, weil die geplante Reform einen Großteil der Kinder in Armut nicht erreicht.
Dass der Kindesunterhalt voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, führt dazu, dass Alleinerziehende faktisch aus der Leistung herausfallen. 44,5 Prozent der Kinder, die Sozialgeld beziehen, sind Kinder in Einelternfamilien. Es sei nicht zu akzeptieren, dass der Kinderzuschlag
gerade bei diesen Kindern nicht ankommt.
Der Kinderzuschlag wird Familien mit geringen Einkommen gewährt (nicht Alg2-Beziehern).
Nach dem Referentenentwurf soll die untere Einkommensgrenze auf 900 Euro für Paare und 600 Euro für Alleinerziehende gesenkt werden. Die ursprüngliche Planung der Bundesfamilienministerin sah den Wegfall der unteren Einkommensgrenzen vor, was auch von der AGF befürwortet wird.
zu mehr Freude und weniger Stress im Erziehungsalltag will der Kinderschutzbund Eltern mit seinem Kurs "Starke Eltern - starke Kinder" verhelfen.
Gerade Alleinerziehende haben viele Fragen, sind sie doch in der Erziehung ihrer Kinder häufig auf sich allein gestellt und müssen zudem Familie und Beruf ohne die Hilfe eines Partners unter einen Hut bringen.
Um auf die doch speziellen Fragen Alleinerziehender besser eingehen zu können, die in Stuttgart mittlerweile 20 Prozent der Familien ausmachen, bietet der Kinderschutzbund Stuttgart
erstmals einen Kurs für diese Familiengruppe an. Der Kurs (mit Kinderbetreuung) wird angeboten
in den Räumen des Kinderschutzbundes in der Christophstraße 8, Stuttgart Stadtmitte
vom 24.4. bis 17.7.2008, immer donnerstag von 9.30 bis 11.30 Uhr.
Der VAMV Landesverband unterstützt dieses Angebot ausdrücklich und ermuntert Alleinerziehende zur Nachfrage, damit Durchführung des Kurses auch in anderen Städten des Landes möglich wird
Anmeldungen für den bevorstehenden Kurs in Stuttgart bitte direkt an die Kursleiterin
Frau Hellebronth unter 0711-8498210 oder ute@hellebronth.de
Weitere Informationen unter www.ksb-s.de
Heute hört das Bundesfamilienministerium die Verbände zur Nachbesserung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes an. Enthalten ist ein Elternzeitanspruch für Großeltern, wenn ihre minderjährigen Kinder selbst Kinder bekommen. Diese Großeltern erhalten kein Elterngeld. Wichtige Forderungen wie der Existenz sichernde Mindestbetrag oder der uneingeschränkte Bezug der Partnermonate für Alleinerziehende wurden nicht aufgenommen.
„Hier gilt wieder der Grundsatz „Oma wird es schon richten – und das möglichst gratis“. Dass diese Frauen mitten im Berufsleben stehen und selbst schon berufliche Nachteile durch Kindererziehungszeiten haben, blendet die Ministerin aus. Wenn man sich die gleiche Situation für einen mitten im Berufsleben stehenden Mann vorstellt, wird schnell klar, wie absurd dieser Ansatz ist“, so Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.
Für Alleinerziehende, deren minderjährige Kinder Eltern werden, ist es unmöglich, ohne finanzielle Absicherung Elternzeit für die Enkelkinder zu nehmen. Faktisch werden ausschließlich Großmütter diese Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie sind die Verliererinnen in beruflicher und finanzieller Hinsicht. Minderjährige Elternschaft kann nicht privat geschultert werden. Diese Betreuungsaufgaben sind ebenso öffentliche Verantwortung wie flexible Ausbildungsmöglichkeiten für minderjährige Mütter. Durch den Elternzeitanspruch würden erneut die finanziellen und beruflichen Risiken von Elternschaft privatisiert.
Der VAMV schlägt vor, folgende Regelungen für den Bezug von Elterngeld zu schaffen: Wenn Großeltern im Ausnahmefall Elternzeit nehmen, sollten sie auch einen Elterngeldanspruch erhalten. Der Anspruch sollte nicht auf Verwandte beschränkt werden, sondern auch nahe stehende Vertrauenspersonen könnten im Einzelfall berechtigt sein. Zudem fordert der VAMV eine Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf eine Existenz sichernde Höhe.
Die so genannten Partnermonate müssen Alleinerziehenden unabhängig vom Sorgerechtsstatus zur Verfügung stehen. Denn die Bindung der zwei Zusatzmonate an die alleinige Sorge steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Lebenssituation von Alleinerziehenden.
Berlin, 17. März 2008
Eine im März 2008 vorgestellte OECD-Studie stellt fest:
Im Vergleich von 30 Industriestaaten wird in Deutschland einem Single besonders viel für Steuern und Abgaben abgezogen: von einem Durchschnittslohn von 43.000 Euro waren dies 2007 52,5 Prozent der Arbeitskosten (brutto plus Sozialbeiträge der Arbeitgeber).
Seit 2000 ging die Abgabenlast für fast alle Haushaltstypen zurück - allerdings sind eben nicht die Gering- und Durchschnittsverdiener die Gewinner. Alleinerziehende mit geringem Einkommen zahlen 2008 sogar mehr als 2000. *
Richtig schlecht schneidet Deutschland ab, wenn es um die Integration von Billiglöhnern in den Arbeitsmarkt geht. Die meisten OECD-Staaten haben versucht, die unteren Einkommensgruppen zu entlasten - in Deutschland fallen aber bei einem Arbeitnehmer, der die Hälfte des Durchschnitts verdient, immer noch 45 Prozent Steuern und Sozialabgaben an, in Frankreich 30.
Alleinerziehende schneiden in Deutschland besonders schlecht ab: wer nur zwei Drittel vom Durchschnitt verdient und zwei Kinder hat, muss anderswo rund 80 Prozent weniger Abgaben zahlen als in Deutschland.
* Anmerkung VAMV: Resultat der "sozialverträglichen Abschmelzung" des früheren steuerlichen
Haushaltsfreibetrags seit 2001 auf einen Restbetrag von 1305 Euro p.a.
Das neue Unterhaltsrecht – Mogelpackung mit Risiken und Nebenwirkungen ?
Fazit der Diskussion bei der Landesdelegiertenversammlung des VAMV Landesverbandes in Stuttgart am 8.3.2008
Das neue Unterhaltsrecht
- verfestigt und erhöht die Steuer-Ungerechtigkeit für Geschiedene.
Durch das neue Unterhaltsrecht werden die Unterhaltszahlungen für
Ehegatten sinken, die für Kinder steigen. Unterhaltszahlungen für Kinder
sind nicht steuerlich absetzbar; dies senkt Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger
Die Steuerklassen 1 und 2 benachteiligen sowohl Unterhaltspflichtige als auch
Alleinerziehende.
Forderung der LDV: Umsetzung des steuerlichen Familiensplittings
- versetzt volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium in den 4. Rang
Forderung der LDV:
Versetzung in den 3. Rang, gleichberechtigt mit
nicht erziehenden Ehegatten
- geht von Idealvoraussetzungen aus und vernachlässigt
- die realen Angebote und Bedingungen des Arbeitsmarkts
- die realen, regional unterschiedlichen Angebote der Kindertagesbetreuung
bzw. Ganztagsschulangeboten sowie die in Baden-Württemberg teilweise
erheblichen Kosten für Kindertagesbetreuung
- die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern, die einerseits unter den
Druck einer Vollzeiterwerbstätigkeit gestellt werden, andererseits ab dem
5. Schuljahr oft keine verlässliche Schul-/Tagesbetreuung finden
- eine Kosten-/Nutzenrechnung „Einkünften aus Erwerbsarbeit – Ausgaben für
Kindertagesbetreuung bzw. Folgekosten aus unterbliebener Betreuung“
(„Projekte für Schulabbrecher“ werden finanziert, Prävention unterbleibt)
Forderung der LDV:
das neue Unterhaltsrecht muss die vorhandenen
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anerkennen.
In der jetzigen Ausgestaltung vernachlässigt es
- das (Nicht-)Vorhandensein und die Kosten lokaler Betreuungsnetze
- die lokalen Betreuungsangebote während der 14 Schulferienwochen
- die Auswirkungen von Krankheit der Alleinerziehenden /der Kinder
- Angebote und Bedingungen des Arbeitsmarkts
Zusätzliche Kosten für einen Ganztags-Kindergarten-Platz führen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu höheren Unterhaltszahlungen für das Kind. Wie der BGH am 6.3. in Karlsruhe erklärte, sind die Mehrkosten für die Ganztagsbetreuung nicht im üblichen Unterhalt enthalten. Der Familiensenat entschied, dass die Kindergartenkosten dem Bedarf des Kindes zuzurechnen sind; sie sind keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils. Denn der Kindergartenbesuch diene in erster Linie erzieherischen Zwecken.
Allerdings umfassen die üblichen Unterhaltszahlungen die Kosten für einen Halbtagskindergarten.
Folglich muss nur der Differenzbetrag Halbtags- /Ganztagskindergarten zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Quote, mit der sich der jeweilige Elternteil an den Kosten der Ganztagsbetreuung beteiligen muss, ist von jeweiligen Einkommen abhängig
2007 war von der EU als Jahr der Chancengleichheit ausgeschlossen. Als einen Beitrag
beschloss die Stadt Herrenberg, Frauen auch bei der Benennung von Straßen endlich gleiche Chancen einzuräumen und startete einen Wettbewerb.
Aus einer 23 Namen umfassenden Vorschlagsliste ("Weltbekannt", "Europa", Deutschland")wurden in Herrenberg und der italienischen Partnerstadt Fidenza 6 Frauen ausgewählt.
Deutschland-Siegerin wurde Luise Schöffel, die 1967 in Herrenberg den Verband lediger Mütter
(jetzt: Verband alleinerziehender Mütter und Väter) gegründet hat.
Europa-Siegerin wurde Margarethe Steiff, "weltbekannteste Frau" Simone de Beauvoir.
In Italien wurden gewählt die Opersängerin Maria Callas, Mutter Teresa und die Fernseh-
journalistin Ilaria Alpi.
In Neubaugebieten Herrenbergs und Fidenzas werden nun je sechs Straßen die Namen dieser sechs
herausragenden Frauen tragen.
Der VAMV Landesverband freut sich über diese Würdigung unserer Verbandsgründerin durch die
Stadt Herrenberg, in der sie als Lehrerin und Gemeinderätin lange Jahre nachhaltig gewirkt hat.
Luise Schöffel starb 1997 in Herrenberg und liegt dort auch begraben.