Brigitte verspricht: Jetzt passiert was!
VAMV widerspricht: Leider passiert gar nichts!
Bundesfamilienministerin äußert sich wider besseres Wissens
Ursula von der Leyen hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Brigitte“ konsequente familienpolitische Unterstützung für Alleinerziehende zugesagt. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat die Aussagen der Ministerin anhand der aktuellen familienpolitischen Maßnahmen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen überprüft:
„Brigitte: 2,2 Millionen Alleinerziehende in Deutschland – zu 95 Prozent Frauen. Viele leben in Armut. Ursula von der Leyen: Ja, ein Drittel. Diesen Frauen müssen wir Perspektiven eröffnen, um mit den Kindern aus der Armutsfalle herauszukommen. Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ein wichtiger Schritt dahin, die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags ein zweiter.“
Entgegen der Aussagen der Familienministerin lebt nicht ein Drittel der Alleinerziehenden in Armut. Es sind 40 Prozent (Kompetenzzentrum familienbezogene Leistungen am BM FSFJ 2008, S. 44).
Der Kinderzuschlag erreicht die Alleinerziehenden so gut wie gar nicht. Nach Angabe der Bundesregierung sind nur 7 Prozent der Kinderzuschlagberechtigten allein erziehend. Nach der Reform werden es 9 Prozent sein. Der Anteil der Ehepaare liegt bei 93 bzw. nach der Reform bei 91 Prozent. Dem steht gegenüber, dass knapp 45 Prozent der Kinder im Sozialgeldbezug in Einelternfamilien leben (Antwort der Bundesregierung auf die kleine BT-Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 18.04.2008, BT-Drs. 16/8845). Bisher wird damit die größte Gruppe der Kinder, die in Armut leben, vom Kinderzuschlag nicht erreicht.
„Was mir Mut macht: Ein Drittel aller Alleinerziehenden, die in Armut leben, kommen innerhalb von zwei Jahren wieder da raus.“
Nach Angaben des aktuellen UNICEF-Berichts sind insbesondere Kinder von allein erziehenden Eltern stark von dauerhafter Armut betroffen. Selbst wenn der allein erziehende Elternteil vollzeitbeschäftigt ist, leben 10 Prozent der Kinder in dauerhafter Armut. Arbeitet der Elternteil nicht Vollzeit, lebt ein Drittel der Kinder mindestens fünf Jahre in Armut. Unter ungünstigen Voraussetzungen beträgt die durchschnittliche Dauer, die ein Kind in einer Einelternfamilie in Armut lebt, 14(!) Jahre (UNIICEF Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland hrsg. von Hans Bertram 2008, S. 159 f.).
„Wenn der Vater nicht zahlt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein, der an die Mutter gezahlt wird. Natürlich will der Staat sein Geld zurück. Aber auch der Staat kriegt nur 20 Prozent wieder.“
Der Unterhaltsvorschuss ist auf 72 Monate begrenzt. Ab dem Alter von zwölf Jahren können Kinder keinen Unterhaltsvorschuss mehr beziehen. Der Unterhaltsvorschuss liegt 77 Euro unter dem Mindestunterhalt.
„Speziell für Alleinerziehende kommt dazu der Entlastungsbetrag von 1308 Euro, mit dem alleinstehende Mütter und Väter erstmals im Steuerrecht höhere Haushaltskosten ansetzen können als vergleichbare Paarhaushalte.“
Das Durchschnittseinkommen von Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern beträgt 952 Euro. Die meisten steuerlichen Freibeträge kommen für diese Einkommensgruppe nicht in Frage. Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende wurde 2004 gestrichen. Für sie stellt sich nicht die Frage, ob sie die Kosten absetzen können – sie können die Kosten nicht tragen. Vergleichbare Paarhaushalte verfügen über ein deutlich höheres Haushaltseinkommen. Hier ist keine Vergleichbarkeit gegeben (Kompetenzzentrum familienbezogene Leistungen am BM FSFJ 2008, S. 48).
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Fazit
Alleinerziehende werden aus der Familienpolitik kategorisch ausgeblendet. Im Bundesfamilien-ministerium sind Alleinerziehende kein Arbeitsschwerpunkt. Das Kompetenzzentrum familienbezogene Leistungen hat Paarfamilien mit mehreren Kindern als thematischen Schwerpunkt. Im aktuellen Bericht des Zentrums finden sich eineinhalb Seiten zu Alleinerziehenden, der Bericht zu den Mehrkind-Paarfamilien umfasst 100 Seiten. 2006 gab es in Deutschland 847.000 Paarhaushalte mit drei und mehr Kindern und etwa 1,6 Millionen Alleinerziehenden-Haushalte (davon 99.000 mit drei und mehr Kindern). Kindergeld und Kinderzuschlag werden als zentrale Maßnahmen beschrieben, die auf breiter Basis einkommensschwache Familien fördern sollen. Das Kindergeld wird bei Alleinerziehenden hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet, auf Leistungen nach dem UVG sogar in voller Höhe. Von einer breiten Förderung kann in diesen Fällen nicht gesprochen werden. Die zentralen Maßnahmen erreichen die Alleinerziehenden nicht.
Sechs Sofortmaßnahmen
Der VAMV schlägt sechs Sofortmaßnahmen vor, die die Armut von Kindern in Einelternfamilien tatsächlich reduzieren:
1. Entfristung des Unterhaltsvorschusses
Kinder, die dauerhaft keinen Unterhalt beziehen, stehen nach 72 Monaten bzw. ab dem zwölften Lebensjahr ohne Leistungen da. Sie werden auf das SGB II verwiesen. Wenn allein erziehende Mütter dann über der Bedarfsgrenze liegen, tragen sie allein die finanzielle Verantwortung für ihr Kind.
2. Erhöhung des Unterhaltsvorschusses auf den Mindestunterhalt
125 Euro sind zu wenig um ein Kind zu versorgen. Es kann nicht sein, dass ein Kind darunter zu leiden hat, dass der/die Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.
3. Erhöhung des Kinderzuschlages bei Alleinerziehenden auf den Mindestunterhalt
Falls die allein erziehende Mutter / der allein erziehende Vater den eigenen Bedarf decken kann, nicht jedoch den des Kindes, muss der Kinderzuschlag für Alleinerziehende wenigstens die Höhe des Mindestunterhalts betragen.
4. Keine Anrechnung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeitsgrenze im Kinderzuschlag
Wenn Alleinerziehende Kinderzuschlag beantragen, wird ihnen regelmäßig der Alleinerziehenden-Mehrbedarf zum Hinderungsgrund. Da durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit vermieden werden soll, erreichen sie meist nicht diese Einkommensgrenze bestehend aus den ALG-II-Satz, ihren Unterkunftskosten und dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf. Eine sonst sinnvolle Leistung schlägt an diesem Punkt ins Gegenteil um. Viele Alleinerziehende wären froh, wenn sie nicht in den ALG-II-Bezug gehen müssten. Der Mehrbedarf sollte daher nicht in die Berechnung einfließen. Damit würden mehr Kinder von Alleinerziehenden durch den Kinderzuschlag erreicht.
5. Hälftige Anrechung des Kindesunterhalts auf den Kinderzuschlag
Der Kindesunterhalt wird, im Gegensatz zu Erwerbseinkommen der Eltern, voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Wenn also Kindesunterhalt gezahlt wird, kann ein Kind keinen Kinderzuschlag beziehen. Damit haben Kinder in Paarfamilien einen Vorteil, denn überschüssiges Einkommen der Eltern wird nur hälftig angerechnet. Deshalb ist es sinnvoll, den Kindesunterhalt auch hälftig anzurechnen: denn im Effekt wird dieser ja aus Einkommen des nicht mit dem Kind lebenden Elternteil gezahlt.
6. Keine Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf von Erwachsenen oder Kindern im Bezug von Leistungen nach dem SGB II
Wenn ein Kind Unterhalt bezieht, wird das Kindergeld auf den ALG-II-Bedarf von Alleinerziehenden angerechnet. Das Kindergeld soll jedoch für den Bedarf des Kindes aufgewendet werden.