wer plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat, kann zunächst für 10 Tage die "kurzfristige Arbeitszeitverhinderung" in Anspruch nehmen. Darüberhinaus haben ab 1. Juli 2008 Angehörige
Anspruch auf bis zu sechs Monaten unbezahlten Urlaub, wenn sie sich selbst um die Pflege ihrer Familienmitglieder kümmern. Dies gilt allerdings nur, wenn sie in Betrieben mit mehr als 15
Mitarbeitern beschäftigt sind.
Voraussetzung für beide Formen der Pflegezeit ist, dass ein naher Angehöriger zum Pflegefall wurde. Dies sind: eigene, Adoptiv- und Pflege-Kinder, Ehepartner und Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister. Ein Arzt muß die Voraussetzung für die Pflegezeit bescheinigen.
Während der Pflegezeit bekommen die Mitarbeiter kein Gehalt, allerdings sind sie zumindest teilweise weiterhin sozialversichert; die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden von der Pflegekasse o. anderen übernommen. Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt dies nicht, hier sollen sich die Pflegenden freiwillig versichern.
So früh wie möglich sollte mit dem Arbeitgeber gesprochen werden, damit auch dieser sich auf die Situation einstellen kann.
Näheres über das kostenlose Infotelefon der Landesstelle für pflegende Angehörige Münster
0800 2204400 www.beruf-und-familie.de
aus dem aktuellen Newsletter des Paritätischen Landesverbands:
Der erst vor kurzem veröffentlichte Entwurf zum 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung kommt nicht umhin festzustellen, dass Kinder insgesamt und Kinder Alleinerziehender insbesondere weit überdurchschnittlich von Armut bedroht und betroffen sind.
Der jüngste Bericht des Kinderhilfswerks Unicef sagt es noch deutlicher.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt sich für ein gestaffeltes Kindergeld
ein, um das Armutsrisiko Kinderreichtum auszuschalten. In dem Bericht von Unicef zur
„Lage der Kinder in Deutschland" heißt es, trotz erheblicher Zahlungen erreiche Deutschland
bei der Absicherung der Kinder nur Mittelmaß. Die Experten kommen zu dem Ergebnis,
dass mehr als jedes sechste deutsche Kind in Armut lebt. Gleiches gelte für 30 Prozent
der Migrantenkinder sowie fast zwei Drittel der Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Bei Alleinerziehenden
mit einem Kind sind 38,2 Prozent von Armut bedroht, bei zwei Kindern steige
die Quote auf 41,3 Prozent. Zum Vergleich: im Paarhaushalt mit einem Kind liegt die Quote
für das Armutsrisiko nur bei 12,1, bei zwei Kindern bei 9,5 Prozent. Bei drei Kindern steigt
das Risiko laut Unicef aber wieder auf 14,1 Prozent an.
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen stellt außerdem fest, dass chronische Krankheiten,
Übergewicht und Verhaltensauffälligkeiten insbesondere bei den benachteiligten
Kindern stark zugenommen hätten. Die Kluft zwischen den Kindern, die gesund, abgesichert
und gefördert aufwachsen, und solchen, deren Alltag durch Hoffnungslosigkeit, Mangel
und Ausgrenzung geprägt sei, reiße immer weiter auf.
Weitere Infos: Video-Statement des Landesvorsitzenden Gerd Weimer zum Thema im
SWEF-Internetradioportal (www.swef-radioportal.de) und die Zusammenstellung zum Thema
unter www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik