für Beschäftigte in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen wie
befristet Beschäftigte, Minijobber, (Allein-)Selbständige, Honorarkräfte, Zeitarbeiter, 1-Euro-Kräfte, Praktikanten, in Teilzeit Beschäftigte
hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Ratgeber ins Internet gestellt :
www.dgb.de/themen/prekaere_beschaeftigung/faq/index_html
Die Informationen werden in Form von FAQ (frequently asked questions = häufig gestellte Fragen)
vermittelt
mit dem ersten höchstrichterlich Urteil seit in Kraft treten des neuen Unterhaltsrechts am
1. Januar 2008 urteilte der Bundesgerichtshof am 17. Juli, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem 3. Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden kann.
Alleinerziehende mit kleinen Kindern müssen nicht ganztags arbeiten, weil das zusammen mit den Erziehungsaufgaben zu einer übermäßigen Belastung führen könne.
Die Pressemitteilung des BGH mit Teilen der Urteilsbegründung ist abrufbar unter
www.Bundesgerichtshof.de dann: Pressemitteilungen 17.7.2008 Dauer des Betreuungsunterhalts
Der Anteil der Staatslasten am Haushaltsstrompreis beträgt lt. einer Studie der Uni Duisburg-Essen 42 Prozent. Diese Höhe dieser Steuern und Abgaben liegt europaweit an der Spitze,
nur in Dänemark müssen Privathaushalte noch mehr zahlen. Sie sind ein wesentlicher Grund für die im EU-Vergleich hohen deutschen Strompreis.
2006 zahlten Mieter durchschnittlich 1,07 Euro pro qm für Heizung und Warmwasser -
2008 müsse mit einem Anstieg auf 1,50 Euro gerechnet werden.
1. Die Regelsätze für ALG 2 Beziehende ändern sich am 1. Juli 2008 auf
351 Euro für Erwachsene / 211 für Kinder von 0-13 / 281 für Kinder ab 14
2. Broschüre "Hartz IV für Erwerbslose und Erwerbstätige"
Der Paritätische Wohlfahrtsverband stellt eine neue Broschüre vor, die die Hartz IV Regelungen erklärt und Hinweise zu möglichen Antragstellungen gibt, denn
nicht nur Erwerbslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Die Broschüre erklärt für
- Empfänger von Arbeitslosengeld 2( HartzlV),
- Berufstätige die wenig verdienen
- Empfänger von Arbeitslosengeld 1
- alle sonstigen Arbeitslosen
- Alleinerziehende
- Junge Menschen die keine Arbeit gefunden haben
- Studierende und Auszubildende mit Kind
- und alle interessierten Menschen die mitreden möchten - wie Hartz lV funktioniert
Die Broschüre erscheint im Beck-Verlag und ist im Buchhandel unter der ISBN-Nr9.78-3-406-57516 zum Preis von 3,90 Euro zu erhalten.
3. Beihilfe zu Schulkosten - trotz oder mit Hartz IV
während nach dem früheren Sozialhilfegesetz Zusatzausgaben für den Schulbesuch als Einmalige Beihilfen gewährt werden konnten, sehen die Hartz IV-Regeln vor, dass diese Zusatzausgaben aus dem Regelsatz der Kinder bezahlt werden (enthalten im Regelsatz pro Kind : 1,60 Euro p.Monat).
Schuljahresbeginn und Einschulungen stehen vor der Tür. Bei "Tacheles-Sozialhilfe" ist ein Aufsatz sowie ein Musterantrag eingestellt, mit dem Hartz IV-Familien Einschulungsbeihilfen beantragen können: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/…