10 Euro mehr Kindergeld und 200 Euro mehr Freibetrag sind nicht ausreichend !

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)*e.V. ist empört über die vom Koalitionsausschuss am 5.10.08 beschlossene Erhöhung des Kinderfreibetrags und des daraus abgeleiteten Kindergeldes. Eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro für das erste und zweite Kind und um 16 Euro für das dritte und weitere Kinder ist viel zu gering.

Die Verbände verlangen, das steuerfrei zu stellende Existenzminimum und das Kindergeld an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Dies ist seit 2002 nicht geschehen - trotz einer Steigerung dieser Ausgaben um gut 18 Prozent pro Kind, insbesondere bei Ernährung und Energie.

Ein deutlich höheres Kindergeld ist auch notwendig, um auch jene Kinder besser vor Armut zu schützen, deren Familien noch nicht im SGBII-Bezug sind.

* in der AGF zusammengeschlossen sind
- Deutscher Familienverband
- Ev. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
- Familienbund der Katholiken
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften

Aktuelles 9. Oktober 2008

bundesweite Unterschriftenaktion für Wiedereinführung des Kindergeldes bis 27 gestartet

Die Bundesregierung senkte zum 1.1.2007 den Bezug des Kindergeldes um 2 Jahre auf 25 und sparte dadurch nahezu 1 Milliarde Euro. Viele erwachsene Kinder leben jedoch in diesem Alter noch zu Hause oder müssen von ihren Eltern finanziell unterstützt werden. Vor allem
Alleinerziehende haben massive Nachteile durch die Änderung, weil sie mit dem Wegfall des Kindergeldes gleichzeitig in die Steuerklasse 1 rutschen, also noch mehr Steuern zahlen müssen.

Alleinerziehende werden ab dem 25. Lebensjahr ihres Kindes, das sich noch in Ausbildung befindet und in ihrem Haushalt wohnt, wie Alleinstehende ohne Kinder besteuert !
Der VAMV weist mit Nachdruck auf die Ungleichbehandlung hin und ist nicht bereit, diese Nachteile einfach hinzunehmen.

In Kooperation haben der VAMV und die Initiative emm eltern machen mobil eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht mit der Forderung, das Kindergeld wieder zu zahlen, bis Kinder 27 Jahre alt sind.

VAMV und emm bitten um Unterstützung für diese Petition durch Unterschrift
(Betreff: AZ: Pet 2-16-08-850-041636)

Aktuelles 1. Oktober 2008

Neuregelung des Kinderzuschlags ab 1. Oktober 2008 bringt Alleinerziehenden keine Armutsverringerung

Zum 1. Oktober 2008 wird die bisherige Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag abgesenkt auf 600 Euro Brutto im Monat für Alleinerziehende, 900 für Elternpaare. Dadurch sollen laut Bundesregierung deutlich mehr einkommensschwache Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag von 140 Euro geltend machen können. Der Kinderzuschlag wird gezahlt an Eltern, die aus geringem Verdienst zwar sich selbst, nicht aber auch noch ihre Kinder ernähren können.
Bei den Kindern von Elternpaaren wird deren Einkommen nicht als Einkommen der Kinder gerechnet.
Bei den Kindern Alleinerziehender wird vom Kinderzuschlag immer die Unterhalts- oder UVG-Zahlung abgezogen. Dadurch kam es schon bisher kaum zu Kinderzuschlags-Zahlungen an die Familien von Alleinerziehenden. Trotz der seit Einführung bekannten Kritik wurde an dieser Systematik nichts geändert. Durch die Pressemitteilung zur Revision des seitherigen Kinder-zuschlags und der bereitwilligen Verbreitung in der Presse löste das Familienministerium freudige Erwartungen auch bei Alleinerziehenden aus, die nun doppelt enttäuscht sind.

Die ZDF-Sendung Frontal21 brachte am Di 30.9.08 einen Bericht (www.zdf.de/frontal21)

Aktuelles 1. Oktober 2008