Wo die Kindergelderhöhung am wenigsten wirkt…

der VAMV zeigt die Mängel der angekündigten Kindergelderhöhung auf -
sie kommt bei vielen Alleinerziehenden nicht an:
- bei denen, die Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen = 500.000 Kinder sind betroffen.
Das Kindergeld wird zum 1.1.2009 um 10 Euro erhöht, der UVG um 8 Euro gekürzt. Diese Kinder erhalten ab 2009 weniger.
- bei denen im SGBII-Bezug = 800.000 Kinder sind betroffen.
vom Sozialgeld für Kinder = 211 Euro werden 154 Euro Kindergeld abgezogen,ab 1.1. 164 Euro.
Die Kindergelderhöhung kommt nicht an.
- bei denen die Unterhaltszahlungen erhalten = 2 Millionen Kinder sind betroffen.
Die Hälfte des Kindergeldes wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen.

Am wenigsten wirkt die Kindergelderhöhung also bei den Familien, die es am nötigsten brauchen.
Die Systematik von Kindergeld, SGB II und Unterhaltsrecht führt dazu, dass Kinder von
Alleinerziehenden nicht von der Kindergelderhöhung profitieren.

Der VAMV fordert eine Übergangsregelung, die ausschließt, dass die Kindergelderhöhung auf weitere Ansprüche des Kindes angerechnet werden.

Aktuelles 27. November 2008

Aktion Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder !

19.11.2008

Postkartenaktion gestartet

Der VAMV fordert im Verbund mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) von der Bundesregierung:

Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 % !

Bitte beteiligen auch Sie sich an der Aktion, denn seit 2007 sind von der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % insbesondere Familien betroffen. Sie müssen einen vergleichsweise hohen Anteil ihres Einkommens für Verbrauchsgüter ausgeben, die nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % unterliegen.

Der Rat der Europäischen Union räumt den Mitgliedsstaaten im Rahmen der Mehrwertsteuer-Richtlinie die Möglichkeit ein, auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen ermäßigte Steuersätze anzuwenden.

Zum 01.01.2008 ist so der Betrieb von Bergbahnen und Sesselliften von der Bundesregierung auf den Mehrwertsteuersatz von 7 % reduziert worden. Dies soll für mehr Gerechtigkeit im Alpen-Tourismus sorgen, insbesondere in grenznahen Regionen.

Doch wo bleibt die Gerechtigkeit für Familien?

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder ist eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung der Familien erheblich zu reduzieren. Sie ist notwendig, um die strukturelle Benachteiligung von Familien abzubauen.

Entschlossenes Eintreten für die Aufnahme weiterer mehrwertsteuerreduzierter Produkte und Dienstleistungen für Kinder in die Mehrwertsteuer-Richtlinie!

Weitere Infos:
Wie teuer ist die Erstausstattung für Ihr Baby?
Wie teuer ist der Schuleintritt Ihres Kindes?
EU-Richtlinie zur Reduzierung ausgewählter Produkte

Postkarten anfordern

Einzelpersonen, die Familien in ihrem Umfeld aktivieren möchten, können uns einen an sie adressierten und mit 1,45 € frankierten A 5-Umschlag schicken: VAMV LV Baden-Württemberg
Haußmannstr.6 70188 Stuttgart - Sie erhalten umgehend 10 Postkarten zugeschickt.

Aktuelles 27. November 2008