mit einer neuen Bildungsprämie fördert der Bund die Bereitschaft, in persönliche und berufliche
Weiterbildung zu investieren. Erwerbstätige erhalten einen Prämiengutschein in Höhe von 154 Euro,wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 p.a. nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen die Antragsteller investieren.
Beantragt werden können die Bildungsgutscheine ab sofort in regionalen Beratungsstellen.
Bei www.bildungspraemie.de können die Beratungsstellen in Baden-Württemberg abgerufen werden.
Zum Beratungsgespräch mitzubringen ist ein amtlicher Ausweis sowie ein Einkommenssteuernachweis.
Keine Konjunktur für Alleinerziehende: Kinderbonus versickert auf halber Strecke
Der deutsche Bundestag stimmte am 13.2.09 das Konjunkturpaket II ab. Trotz zahlreicher Verhandlungen wird der Kinderbonus von 100 Euro weiterhin hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet. Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus.
„Die Konjunktur wird angekurbelt und die Kinder von Alleinerziehenden erhalten nur die halbe Kraft. Der Kinderbonus wird zum Unterhaltspflichtigenbonus, genau wie die Kindergelderhöhung faktisch nur zu 50 Prozent bei den Unterhaltszahlenden ankommt. Diese Mathematik für Alleinerziehende ist nicht mehr nachvollziehbar“ kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Sie haben auf die Versprechung der Bundesregierung vertraut, dass jedes Kind 100 Euro erhält. Jetzt müssen sie wieder zurückstecken“ so die Vorsitzende weiter.
Der Kinderbonus wird im Bundeskindergeldgesetz verankert. Er wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss oder auf Sozialleistungen angerechnet. Da im Unterhaltsrecht jedoch festgehalten ist, dass Kindergeld hälftig den Unterhaltspflichtigen zusteht, wird nun auch der Kinderbonus zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Ein vierjähriges Kind erhält damit im Auszahlungsmonat des Kinderbonus statt 199 Euro nur 149 Euro Kindesunterhalt. Volljährige Kinder stehen noch schlechter da. Bei ihnen wird der Kinderbonus voll angerechnet. Ein 18-Jähriger erhält dann statt 268 Euro nur 168 Euro Kindesunterhalt.
„Statt einer unbürokratischen Leistung ist der Politik erneut ein Bürokratieexzess gelungen“ resümiert die Bundesvorsitzende, Fachanwältin für
Familienrecht.
Berlin, 13. Februar 2009
VAMV fordert: voller Kinderbonus für alle
Der mit dem Konjunkturpaket II geplante Kinderbonus von 100 Euro soll
nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Unterhalt angerechnet werden.
Unterhaltsberechtigte Kinder sind damit gegenüber allen anderen Kindern
benachteiligt. Sie erhalten statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus.
Bei volljährigen Kindern wird der Kinderbonus voll auf den Unterhalt angerechnet.
Sie erhalten statt 100 Euro Kinderbonus 0 Euro Kinderbonus.
Unterhaltsberechtigte Kinder der ersten Altersstufe bekommen im Auszahlungsmonat
des Kinderbonus statt 199 Euro Kindesunterhalt nur 149 Euro
Kindesunterhalt. 50 Euro Kinderbonus verbleiben bei den Unterhaltspflichtigen.
Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder beziehen im Auszahlungsmonat
statt 268 Euro nur 168 Euro Kindesunterhalt. Der Grund: Die Einmalzahlung
soll unterhaltsrechtlich wie Kindergeld behandelt werden.
„Nachdem die Kinder von Alleinerziehenden schon bei der Kindergelderhöhung
leer ausgehen, soll nun auch der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet
werden. Diese Benachteiligung ist nicht zu rechtfertigen. Wenn
der Kinderbonus den Kindern zugute kommen soll, dann dürfen die Unterhaltspflichtigen
ihn nicht vom Unterhalt abziehen. Die Leistung heißt ja nicht
Unterhaltspflichtigenbonus“ so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des
VAMV. „Für die Kinder von Alleinerziehenden ist der Kinderbonus somit
bestenfalls 50 Cent je 1 Euro wert. Dies ist eine krasse Benachteiligung“ so
die Vorsitzende weiter.
Der Gesetzentwurf enthält eine Ausnahmeregelung für diejenigen, die einkommensabhängige
Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss beziehen.
In diesen Fällen wird der Kinderbonus nicht als Einkommen gewertet und
auch nicht angerechnet. Der VAMV fordert, dass die Ausnahmeregelung
auch auf unterhaltsberechtigte Kinder ausgeweitet wird.