BGH Urteil: Unterhaltsverpflichtete müssen sich zusätzlich an den KiTa-Kosten beteiligen

Der Bundesgerichtshof ist mit seinem Urteil AZ: XII ZR 65/07 von seiner Meinung abgerückt, dass die KiTa-Kosten aus dem Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen seien.
Vielmehr sind diese Kosten Mehrbedarf des Kindes, der anteilig - je nach Einkommen - von beiden Eltern erbracht werden muss.
Der VAMV begrüßt diese Entscheidung und hat einen Musterbrief erstellt, mit dem Unterhalts-berechtigte den Unterhaltsverpflichteten zur Übernahme eines Teils der KiTa-Kosten auffordern
sollten.

VAMV Musterbrief an die Unterhaltsverpflichteten zur anteiligen Beteiligung an den Kitakosten

Ort/Datum

Liebe/Lieber …………………………………..

nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XII ZR 65/07) sind
Kitakosten in vollem Umfang als Mehrbedarf des Kindes zu behandeln. Das heißt, dass
diese Kosten nicht in dem Unterhalt, den Du monatlich für unser Kind ………………….
(Name des Kindes) zahlst, enthalten sind.

Für den unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf eines Kindes haben die Eltern laut
Bundesgerichtshof anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen. Das
bedeutet, dass wir beide uns diese Kosten – verhältnismäßig nach unserem Einkommen –
teilen müssen.

Ich bezahle für den Kitaplatz von ………………… (Name des Kindes) monatlich (ohne
Verpflegung) ……………….Euro. Ich fordere Dich hiermit auf, zusätzlich zum Unterhalt von
………………..Euro, den Du bereits bezahlst, den anteiligen Mehrbedarf für den Kitaplatz ab
dem ………………………(Datum einsetzen) zu zahlen. Deinen Anteil an den Kosten habe
ich vorläufig mit …………Euro berechnet.

Kommst Du Deiner Unterhaltsverpflichtung nach der neuen Rechtsprechung nicht nach,
werde ich mich an das Familiengericht wenden.

Viele Grüße

………………………………………..

PS: Deinen Anteil an den Kitakosten habe ich wie folgt berechnet:


Ich habe von meinem Einkommen in Höhe von …………… Euro 1000 Euro
Selbstbehalt abgezogen.

Dasselbe habe ich bei Deinem Einkommen gemacht. Danach betragen unsere
Einkommen zusammen ………………… Euro.

Mein Einkommen von ………………..Euro stellt daran einen Anteil von …………….
Prozent und Deines einen Anteil von …………… Prozent dar.

Nach diesem anteiligen Verhältnis unserer Einkommen sind die monatlichen
Kitakosten von ………………… Euro unter uns aufzuteilen.

Das bedeutet, dass ich ……………Prozent von den …………….. Euro bezahle und
Du ……………. Prozent.

Das entspricht für mich einem Betrag von …………… Euro und für Dich einem Betrag
von ……………… Euro.

Aktuelles 11. Mai 2009