Unterhaltsrecht: immer Prüfung des Einzelfalls

BGH für Einzelfallprüfung
Geschiedene Alleinerziehende müssen auch nach dem neuen Unterhaltsrecht nicht von heute auf morgen eine Vollzeitstelle antreten und die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder aufgeben. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden, wann dem betreuenden Elternteil eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten ist. (AZ: XII ZR 102/08) epd

Aktuelles 27. Juli 2009

Zum Artikel: Mutter - Vater - Kind In “Sonntag aktuell” vom 07.06.2009 - Leserbrief des VAMV Landesvorstands

Unbestritten mag sein, dass es Väter gibt, die darunter leiden, ihre Kinder nicht sehen zu dürfen. Der Artikel erweckt aber den Eindruck, dass es vor allem herzlose Mütter sind, die den Vätern ohne Grund die Kinder vorenthalten. (weiterlesen…)

Leserbriefe 24. Juli 2009

Urlaubstage für Alleinerziehende auf Schloss Beilstein 14. - 18. August 2010

Das Leben im Schloss ausprobiert haben Mütter und Kinder aus dem VAMV Ortsverein Nagold im August 2009. Und der Test fiel so gut aus, dass sie sich sogleich für 2010 angemeldet und weitere Plätze für Alleinerziehende und ihre Kinder aus dem ganzen Land reserviert haben. (weiterlesen…)

Aktuelles 17. Juli 2009

Unterhaltsrecht - ARD-Beitrag sowie einige Urteile in "Ratgeber Recht"

"Nach einer Scheidung soll Unterhalt nur in bestimmten Fällen bezahlt werden. Diese Kernaussage der Unterhaltsreform, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, war mit viel Spannung, Hoffnung und zugleich Ängsten erwartet worden. Die Aussage wurde so verstanden, dass nach der Scheidung grundsätzlich jeder der beiden Eheleute verpflichtet ist, arbeiten zu gehen und selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Doch immer noch sind sich die Gerichte nicht ganz einig, wie das neue Recht konkret umgesetzt werden soll. Zu viele unterschiedliche Einzelfälle machen eine einheitliche Rechtsprechung schwierig. Doch immerhin zeichnen sich Tendenzen ab."

Der ARD-Ratgeber Recht befasste sich am 11.7.09 u.a. mit dem neuen Unterhaltsrecht.
Nachzulesen sind Inhalte der Sendung sowie Kurzdarstellungen von Gerichtsurteilen unter
http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,aqlzkg0×4pnai916~cm.asp

Aktuelles 13. Juli 2009

Änderung des Schulbedarfspakets (100 €) vom Bundestag beschlossen

Änderung des Schulbedarfspakets beschlossen
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Die Bundesregierung hat nun Änderungen beim Schulbedarfspaket („Zusätzliche Leistungen für die Schule“ nach § 24a SGB II), beschlossen. Im Wesentlichen sind dies: Anspruch bis 13. Klasse und auch für Kinderzuschlagbezieher.
Die Details sind in der Drucksache 567/09 zu finden:
http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0501-600/567-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/567-09.pdf Seite 15 (Seite 17 von 26) Änderung SGB XII, Seite 22/23 (Seite 24/25 von 26) Änderung SGB II (im Familienleistungsgesetz versteckt)
Dazu hat die BA auch eine aktuelle Weisdung herausgegeben: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-24a—20.06.2009.pdf

Kurzanmerkungen dazu: Die Leistungen müssen von laufenden Leistungsbeziehern nicht beantragt werden, die SGB II / SGB XII / KiZ-Leistungsträger haben bei bestehen der Anspruchsvoraussetzungen von Amtswegen zu zahlen. Tun sie dies nicht, sollte beim jeweiligen Leistungsträger nachgefragt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Nichtleistungsbezieher, insofern sie zum Stichtag 1. Aug. rechnerisch hilfebedürftig sind, hier ist ein vereinfachtes Antragsverfahren zu fordern. Schulbedarfspaketsleistungen schließen nicht weitere sozialrechtliche Ansprüche im Rahmen des unabweisbaren Bedarfes (§ 23 Abs. 1 SGB II) oder nach Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) (s. dazu: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2008 - L 3 AS 76/07) aus. Quelle: Internet-Rundbrief "Tacheles"

Aktuelles 13. Juli 2009

DIE WELT - Artikel "Hort des Frauenhasses - warum das Frauenhass abgeschafft werden muss"

Zu: “Hort des Männerhasses”: Warum das Frauenhaus abgeschafft werden muss
In: WELT, 16.06.2009

Dr. Gernhard Amendt, Professor an der Uni Bremen, vertrat in einem Artikel in der WELT die Meinung, dass Frauenhäuser Horte des Männerhasses seien, daher nicht mehr staatlich unterstützt sondern sogar geschlossen werden sollten.

Der VAMV Landesverband verwahrte sich umgehend per Leserbrief gegen diese Thesen:

"Keiner bestreitet, dass es auch Frauengewalt gibt. Offenbar besteht aber kein Bedarf, Männerhäuser zu gründen. Frauenhäuser sind dagegen oft überfüllt. Also gibt es eben doch Frauen, die Opfer von Männergewalt sind und Hilfe brauchen. Die Forderung, die Frauenhäuser abzuschaffen, beinhaltet dagegen die Unterstellung, dass es kaum Gewalt an Frauen gäbe. Lügen also all die Frauen in den Frauenhäusern aus reinem Männerhass?
Noch abenteuerlicher ist die Behauptung, die Frauen seien meistens die eigentliche Ursache dafür, wenn sie von ihren Männern verprügelt werden. Wie weit sind wir gekommen, wenn Opfer die Schuld der Täter zugesprochen bekommen.
Systemische Ansätze, wie sie der Autor anspricht, mögen durchaus hilfreich sein bei der Lösung von Familienkonflikten. Es gibt aber ein Gewaltniveau, bei dem es sich verbietet, von dem Opfer zu verlangen, sich an einen Tisch mit dem Täter zu setzen.
Der Artikel ist ein Angriff auf die Gefühle vieler mit Gewalt konfrontierten Frauen. Der Landesverband des VAMV Baden-Württemberg wehrt sich daher mit großer Deutlichkeit gegen die Thesen Dr. Amendts.

Mit freundlichen Grüßen
VAMV Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Für den Vorstand: Mathias Heftrich, Pressewart"

im Internet wurde zur Abstimmung über "Frauenhäuser abschaffen" aufgerufen. Frauen- und Sozialverbände riefen zur Beteiligung auf. Ergebnis: 75% gegen 15% für Abschaffung 10% neutral
http://debatte.welt.de/debatten/81/politik/136076/gehoeren+frauenhaeuser+abgeschafft?highlight=Frauenh%C3%A4user+

Aktuelles 13. Juli 2009

HartzIV: nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt darf angerechnet werden

Hartz IV-Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen

Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung darf ein bestehender Unterhaltsanspruch nur in der tatsächlich ausgezahlten Höhe berücksichtigt werden. Unerheblich ist, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart worden ist. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Die 1987 geborene Klägerin beantragte gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem Bruder bei dem für sie zuständigen Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II. Aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung war ihr von der Familie getrennt lebender Vater verpflichtet, ihr monatlichen Unterhalt in Höhe von 381,00 € zu erbringen. Tatsächlich zahlte er nur 125,00 € monatlich. Der Träger der Grundsicherung stellte sich auf den Standpunkt, der Lebensunterhalt der Klägerin sei aufgrund der Unterhaltszahlungen des Vaters sowie das ebenfalls bezogenen Kindergeldes gedeckt. Dabei sei der gesamte Unterhaltsanspruch zugrunde zu legen.

Das Landessozialgericht entschied demgegenüber, dass der Klägerin Leistungen zu gewähren sind. Unterhaltsteile, die nicht ausgezahlt werden, können nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen als Einkommen angerechnet werden. Sie stehen nicht als Mittel zur Verfügung.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen: L 5 AS 81/07

Aktuelles 7. Juli 2009

neues Internet-Portal www.die-alleinerziehenden.de.

Neues Internetportal online!

Seit 1. Juli 2009 ist das neue Community-Portal des VAMV online: Allein erziehende Mütter und Väter haben die Chance, sich über alles auszutauschen, was sie rund um sich und ihre Kinder bewegt. Visuell und inhaltlich setzt das Portal innovative Standards. Getragen von der Idee, den bundesweit 2,6 Millionen Alleinerziehenden eine Plattform der Kommunikationen zu bieten, konzentriert sich das Portal auf die gängigen Themen: Wie leben Alleinerziehende? Wie kommen sie mit dem Alltag zurecht? Was sind ihre Interessen und wie können sie ihre Wünsche verwirklichen?

„Wir haben die Vernetzung von Alleinerziehenden als zentralen Bestandteil unserer Verbandsarbeit auf die Spur in die Zukunft gesetzt“, so Edith Schwab, VAMV Bundesvorsitzende. „Das Portal bietet alle Möglichkeiten des Web 2.0 und knüpft damit an den Grundsatz der Selbsthilfe an – dem Prinzip, nach dem der VAMV bundesweit aktiv ist.“

Die Vernetzung von Interessengruppen über das Internet ist weit verbreitet. Jung und alt trifft sich an verschiedenen virtuellen Plätzen, um Freundschaften zu pflegen, aktuelle Probleme wie zum Beispiel pubertierende Kinder zu diskutieren und hat die Möglichkeit, sich ein breites Spektrum an Meinungen einzuholen. Das Portal fokussiert auf eine aktuelle Berichterstattung aus der politischen Großwetterlage, persönliche Lebensberichte und Themengruppen. Unterstützt wird der Austausch durch Prominente auf dem „Promithron“ und von Expert/innen aus unterschiedlichen Bereichen: Familienrecht, Steuerberatung, Erziehungsberatung, Psychologie, Verbraucherschutz, usw.

Die wichtigsten Elemente sind:
• Portrait der Woche: Eine allein erziehende Mutter oder ein allein erziehender Vater erzählen aus ihrem Leben. Urlaubsberichte, Krisensituationen, kleine und große Freuden mit den Kindern – persönlich und unmittelbar.
• Matilda LaFond: Die Online-Redakteurin kommentiert und bewertet das aktuelle politische Geschehen rund um`s Alleinerziehen sehr individuell, etwas schräg, dabei immer haarscharf an gesellschaftlichen Trends und Moden orientiert. In „Matildas Blog“ sieht der Alltag etwas weniger grau aus.
• Promi-Thron: Es gibt viele allein erziehende Promis oder solche, die als Kinder von Alleinerziehenden aufgewachsen sind. Von ihrem Thron aus berichten sie, was das für sie bedeutet.
• Die Gruppen – Kernstück des Portals: Kernstück des Portals sind die Themengruppen: Die Nutzerinnen und Nutzer können zu jedem Thema, das sie mit anderen diskutieren wollen, Gruppen bilden – zum Umgang, zum Unterhalt, zum Sorgerecht – aber auch zu Freizeitgestaltung, Urlaubsmöglichkeiten, Entspannungstechniken und Kindererziehung. Ziel ist es, möglichst viele Gruppen mit einer großen Zahl von Mitgliedern zu gründen.

www.die-alleinerziehenden.de ist ein Projekt des VAMV-Bundesverbands und wird unterstützt von der Stiftung Aktion Mensch.
Projektleitung: Marie-Christine Heuell (Tel. 030-69 59 78 73) heuell@vamv.de

Zusätzliche Elemente

Weitere aktive Elemente sind Umfragen, Abstimmungen zu politischen Themen oder zu Erziehungsfragen, denn das Portal möchte auch politisches Interesse wecken. Ein eigenes Profil kann erstellt, Blogs können verfasst und dazu Fotos hochgeladen werden. Abgerundet wird das Angebot durch aktuelle Hinweise und Informationen eines professionellen Redaktionsteams, die als Artikel erscheinen und die von allen registrierten Nutzer/innen kommentiert werden können.

Ziel des Portals

Das Web 2.0-Portal „die-alleinerziehenden“ ist ein Projekt des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und wird unterstützt von der Stiftung Aktion Mensch. Es soll die Kommunikation unter den Alleinerziehenden intensivieren und sie auf besondere Inhalte aufmerksam machen, die für ihr Leben wichtig sind.

Kinder und Jugendliche

Sobald der Startschuss für das Portal am 1. Juli 2009 gefallen ist, wird unter aktiver Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ein eigener Bereich für diese Zielgruppe entwickelt, der dann im Januar 2010 online gehen wird.

Berlin, 1. Juli 2009

Aktuelles 3. Juli 2009