zum 1. September 2009 ändern sich für Scheidungswillige einiges - vor allem die Aufteilung von
Schulden und Vermögen sowie der Rentenanwartschaften. Kurzfassung unter
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2009/08/26/neues-scheidungsrecht/unterhalt-kinder-rentenansprueche
auch nachzulesen unter bmj.de (Bundesminister der Justiz)
im Oktober 2006 reichte der VAMV Bundesverband beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein gegen die Höhe des Haushaltsfreibetrags/Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (zur Erinnerung: der Haushaltsfreibetrag wurde während der Amtszeit der
rot-grünen Regierung Schröder von ursprünglich DM 5.616- auf € 1.308- gekürzt).
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Juli 2009 beschlossen, diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Entgegen der in einer kurzen Begründung des 2. Senats zur Ablehnung hat sich die Verfassungsbeschwerde des VAMV ausführlich mit der Materie auseinandergesetzt, dass der Haushaltsfreibetrag im Sinne einer Steuerentlastung als Ersatz für das Ehegattensplitting gedacht war und damit eine entscheidende Steuerentlastung für Alleinerziehende darstellt. Die Begründung erweckt den Eindruck, als wolle sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit dem komplexen und hochpolitischen Zusammenhang auseinandersetzen.
Diese Ablehnung ist für den VAMV, die Musterklägerin und alle Alleinerziehenden natürlich enttäuschend.
Der VAMV wird auf politischem Weg weiter daran arbeiten, dass das Ehegattensplitting endlich zugunsten einer ausreichenden Kinderförderung (Kindergrundsicherung) aufgegeben wird.
Der VAMV hatte seit Jahren dazu aufgerufen, gegen die jeweiligen Jahressteuerbescheide vorsorglich Einspruch hinsichtlich der Höhe des Entlastungsbetrags einzulegen.
- Die vom VAMV zur Verfügung gestellten Musterbriefe sind nun nicht mehr gültig ! -